Mobilität & Verkehr
Falsches Schuhwerk
Artikel zum Hören 05:44 Min.
Lesedauer ca. 4 :00 Min.
Artikel zum Hören • 05:44 Min.

Weisheiten der Straße: Verkehrsmythen auf der Spur

Barfuß hinters Steuer? Ist tabu! Schulbus mit Warnblinker überholen? Verboten! Ums Autofahren und die Verkehrsregeln ranken sich viele Mythen. Viele vermeintliche „Weisheiten der Straße“ gehören sogar zum Grundwissen vieler Autofahrer – obwohl sie falsch sind. Mit welchen Wahrheiten Sie sicher unterwegs sind und welche Sie getrost auf der Überholspur hinter sich lassen können – wir klären auf.

An Autos mangelt es in Deutschland wirklich nicht: derzeit sind rund 60 Millionen Kraftfahrzeuge jeglicher Couleur unterwegs. Ohne Verkehrsregeln würde also das reinste Chaos auf Deutschlands Straßen herrschen. Und Regeln gibt es viel. So viele, dass manche Autofahrenden den Überblick verlieren und neue kreieren. Und diese „neue Regel“ geht schneller in das Allgemeinwissen deutscher Autofahrer ein als das Überholen eines Traktors auf der Landstraße. Was sie nicht richtiger macht. Die Problematik an solchen Mythen – sie hören sich durchaus nachvollziehbar an. Erst ein tiefer Blick in die Straßenverkehrsordnung und weitere Gesetzestexte kann sie enttarnen. Doch wer hat schon dieses Fachwissen? Eben. Werfen wir einen Blick auf besonders hartnäckige Vertreter.

Wer auffährt, haftet

So heißt es schon in der Fahrschule. Doch das ist nicht ganz richtig. Lässt sich ein Unfall durch das grundlose Bremsen oder Rückwärtsfahren des vorderen Wagens nicht vermeiden, muss der Sachverhalt neu betrachtet werden. Wichtig: Zeugen des Vorgangs können bei der richtigen Aufklärung helfen. Auch eine Dashcam kann hier wertvolle Hinweise liefern, deren Aufnahmen – auch das ist ein Mythos – sehr wohl von deutschen Gerichten akzeptiert werden.

 

Rechts überholen ist nicht erlaubt

Prinzipiell richtig, aber das Verbot gilt nicht immer. Innerhalb von Ortschaften ist es erlaubt, auf mehrspurigen Straßen rechts zu überholen. Allerdings mit angepasster Geschwindigkeit. Kommt es auf der Autobahn zu einem Stau oder stockendem Verkehr dürfen die Fahrzeuge auf der rechten Spur mit einer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h mehr überholen. Das gilt jedoch nur, wenn sich der zu überholende Verkehr mit maximal 80 km/h fortbewegt.

 

In Deutschland herrscht das Rechtsfahrgebot

Im Prinzip ja. Aber… Viele Autofahrende verstehen dieses Gebot falsch und regen sich vor allem auf Autobahnen über die so genannten „Mittelspurschleicher“ auf. Denn in ihrem Verständnis bedeutet das Rechtsfahrgebot, dass der Mittelstreifen freigehalten werden muss und jeder die möglichst rechte Spur nutzen soll. Irrtum! Der mittlere Fahrstreifen darf auch dann über längere Zeit befahren werden, wenn niemand überholt wird. Allerdings müssen Verkehrsteilnehmer auf dem Mittelstreifen drauf achten, dass sie keinen anderen Verkehrsteilnehmer behindern.

Kopfhörer hinterm Steuer sind verboten

Kopfhörer hinterm Steuer sind verboten

Auch das stimmt so nicht. Der Gesetzgeber ist hier sehr schwammig und sagt, solange man die Umgebungsgeräusche noch wahrnehmen kann, sind sowohl im Auto als auch auf dem Fahrrad Kopfhörer gestattet – egal, ob fürs Telefonieren, Navigieren oder zum Abspielen von Musik. Wichtig: Aufs Handy schauen oder es gar bedienen, darf man während der Fahrt natürlich trotzdem nicht.

Wer schnell genug fährt, kann durchgängig links fahren

Wer schnell genug fährt, kann durchgängig links fahren

Falsch. Auf Deutschlands Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot. Wer andere Verkehrsteilnehmer am Weiterkommen über die Überholspur hindert, kann mitunter sogar mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

 

Schaltet ein Bus das Warnblinklicht an, darf er nicht überholt werden

Das Verbot gilt nur für Busse, die gerade in die Haltstelle einfahren. Ist der Bus zum Stehen gekommen, darf er trotz Warnblinker mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden. Wichtig für Verkehrsteilnehmer auf der Gegenfahrbahn: Auch sie dürfen beim Vorbeifahren nicht schneller als 80 km/h unterwegs sein.

Auf Parkplätzen gilt „rechts vor links”

Falsch. Nur weil ein Schild verkündet, dass auf dem Parkplatz die Straßenverkehrsordnung gilt, wird das nicht Wirklichkeit. Der Geltungsbereich für öffentlichen Verkehr lässt sich nicht einfach auf private Parkplätze erweitern. Vielmehr müssen Verkehrsteilnehmer auf Parkplätzen Schritttempo fahren und sich selbst einigen, wer gerade Vorfahrt hat.

 

Grüner Rechtsabbiegerpfeil = grüne Ampel

Achtung! Wer an einem grünen Pfeil ohne zu stoppen rechts abbiegt, kann mit denselben Strafen belegt werden, als hätte er ein Stoppschild überfahren. Der aus der DDR importierte grüne Pfeil ist nämlich kein Ersatz für eine Linksabbiegerampel. Er signalisiert, dass hier nach einem Stopp weitergefahren werden darf. Auch wenn die eigentlich Ampel auf Rot steht. Daher vor dem Abbiegen immer für drei Sekunden das Fahrzeug anhalten, dann erst weiterfahren.

Im Stau kann man die nahe Ausfahrt über den Standstreifen erreichen

Im Stau kann man die nahe Ausfahrt über den Standstreifen erreichen

Man kennt das: Die Blechlawine bewegt sich wie in Zeitlupe und die heiß ersehnte Abfahrt ist nur einige Dutzend Meter entfernt. Groß ist die Verlockung, die wenigen Meter schnell über den Standstreifen zurückzulegen. Doch selbst wenn sich die Ausfahrt bereits in Sichtweite befindet, darf der Standstreifen nicht benutzt werden. Dieser ist ausschließlich Rettungskräften und Pannenfahrzeugen vorbehalten.

Wir haben da noch einen interessanten Artikel für Sie:
Neben diesen Mythen, die jeden Autofahrer betreffen, gibt es auch einige zu E-Autos. Wir haben die fünf häufigsten Mythen herausgesucht und sie durchleuchtet. Die Ergebnisse finden Sie hier.

Weisheiten der Straße
0:00
/
© 2024 
Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG